Finanzberatung /Finanzplanung
für Privatkunden
Beratung aus einer Hand
Das Beratungskonzept unseres Hauses umfasst alle Wirtschaftsbereiche unseres Mandanten.
Beratung auf Honorarbasis
Sichert die Unabhängigkeit unsers Hauses gegenüber Produktanbietern und -vermittlern.
Komplettes Beratungsangebot
Von der Finanzplanung über Produktanalysen bis zum Sachverständigengutachten, von der Datenrecherche bis zur Begleitung bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen schaffen wir Freiheitsgrade für Finanzentscheidungen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Finanzberatung / Finanzplanung
Finanzgutachten
- Privatgutachten
Bewertungen von Kapitalvermögen (Wertpapiere, Investmentfonds, Lebensversicherungen etc.) und Sachvermögen (Immobilien, geschlossene Fondsbeteiligungen, Unternehmensbeteiligungen etc.) für verschiedene Anlässe, z. B. bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen und im Vorfeld verschiedener rechtlicher Auseinandersetzungen. Ziel ist die Prüfung der Frage, ob ein Streit vor Gericht aus sachlichen Gründen erfolgreich und wirtschaftlich sinnvoll sein kann oder zur Ermittlung eines möglichen Schadens (Betrag, Wert). Beauftragung erfolgt hier oft über die beratende Anwaltskanzlei. Diese Vorprüfung gewinnt aktuell zunehmend an Bedeutung.
- Gerichtsgutachten
Die Beauftragung erfolgt entweder durch ein Gericht oder in rechtlichen Auseinandersetzungen direkt durch eine der streitenden Parteien (sogenanntes Parteigutachten). Ziel ist häufig die Überprüfung im prozessualen Rahmen eingebrachter Sachvorträge und Gutachten.
